Abtreibungsparagraph § 219a – Wie es im Jahr 2020 um unsere Selbstbestimmung steht
Über die Tatsache, dass die Abschaffung des Paragrafen 219a mittlerweile in weite Ferne gerückt ist, hatten wir ja bereits hier berichtet. Der Status quo sieht momentan so aus, dass es seit 2019 eine Lockerung zum Werbeverbot für Abtreibungen gibt. Dieser Kompromiss sieht vor, dass Ärzt*innen und Krankenhäuser darüber informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen.
Explizit werben, dürfen sie nach wie vor nicht. Was seitdem passiert ist? Sagen wir mal so, der #Spahnsinn geht in die nächste Runde …
Informieren + Abtreibung = Werbung für Abtreibung
Im Juni 2019 wurden bzgl. des Werbeverbots für Abtreibungen Geldstrafen vom Berliner Amtsgericht Tiergarten verhängt. Der Hintergrund? Zwei Gynäkologinnen hatten auf ihrer Webseite darüber informiert, dass eine “medikamentöse” Abtreibung (eine von zwei Abtreibungsmethoden) in ihrer gynäkologischen Praxis möglich ist. Die zuständige Richterin hatte dies als eindeutige, illegale Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eingestuft.
Die Frauen wurden zu je 2.000 € Geldstrafe verurteilt. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Und falls ihr jetzt noch mal zurückscrollen wollt, um den Teil mit der Werbebotschaft zu finden. Nope. Wir suchen ebenfalls noch vergeblich nach diesem Abschnitt.
Als Frauen vom Fach würden wir uns unter einem Werbe-Slogan eher so etwas wie “Heute großer Sonderverkauf, Abtreibungspille im SALE!” vorstellen.
Oder, wie Carolin Kebekus es sehr gut auf den Punkt bringt:
Alles klar? Nein? Dann noch mal zurück zum Anfang …
Kleine Geschichtsstunde: Wie alles begann mit § 219a
Aus heutiger Sicht ist es ein noch größerer Hohn, schaut man sich die Geschichte zu diesem Paragrafen an. Der § 219a geht bis weit in die 1930er Jahre zurück und diente dem damaligen NS-Regime als Mittel darüber zu entschieden, wer Leben schenken durfte und wer nicht. Der Staat bestimmte darüber, was Frau durfte und was nicht.
Und heute? Verbietet das Ultima Ratio Prinzip per se, dass Ärzt*innen für ihre Leistung unsachlich werben dürfen.
Und falls ihr euch gedacht hattet, My uterus my choice. Naja, dann müssen wir euch hier leider enttäuschen. Ja, wir schreiben das Jahr 2020 und der Staat hat immer noch seine Hände im Spiel, wie und ob ihr euch über so eine unfassbar schwierige Entscheidung, wie der Abtreibung, informieren könnt.
Für betroffene Frauen ist oft die einzige Möglichkeit auf der Website der AbtreibungsGEGNER die Liste mit den Frauenärzt*innen durchzugehen, die dort als Abtreibungsteufel gehasst werden. Denn nicht jede möchte das mit dem*der eigenen Gyn besprechen.
Was wir weiterhin unternehmen können
Es scheint noch einiges zu tun, wenn wir uns für die Rechte von Frauenkörpern einsetzen wollen.
Mit der Petition #WasfürnSpahn, macht Nike van Dinther (“This is Jane Wayne”) darauf aufmerksam, dass das keine Politik für Frauen ist.
Und die Frauenärztin Kristina Hänel hat ebenfalls eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, mit dem eindringlichen Hinweis, dass Frauen auch bzw. gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch das Recht auf freie Arztwahl und eine sachliche, medizinische Informationsquelle zusteht.
Bewegungen in den USA
In den USA ist eine Bewegung entstanden, die sogar noch ein Stück weitergeht. SisterSong Women of Color Reproductive Collective. Hier wird der Begriff noch weiter gefasst. Reproduktive Gerechtigkeit wird von der Organisation als Menschenrecht verstanden.
„Die persönliche körperliche Autonomie zu wahren, Kinder zu haben, keine Kinder zu haben und die Kinder, die wir in sicheren und nachhaltigen Gemeinschaften haben, zu erziehen“.
Somit soll auch an die Menschen gedacht werden, die es z.B. während der NS-Zeit nicht gegeben hätte: Schwarze, Menschen of Color, Trans* und queere Menschen sowie Menschen mit Behinderung.